Checkliste Behördengänge nach der Geburt
Herzlichen Glückwunsch! Ihr Baby ist da und die erste Zeit ist geprägt von Kennenlernen, Kuscheln und einem völlig neuen Rhythmus. Doch neben all den emotionalen Momenten wartet leider auch ein kleiner Berg an Bürokratie auf Sie. Damit Sie im “Baby-Nebel” nicht den Überblick verlieren, haben wir die wichtigsten Behördengänge und Anträge für Sie in einer klaren Checkliste zusammengefasst. Wichtig: Beginnen Sie frühzeitig mit der Vorbereitung, denn einige Anträge haben Fristen.
1. Der erste Schritt: Die Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde ist das Fundament für alle weiteren Anträge (Kindergeld, Elterngeld etc.).
- Was ist zu tun? Die Geburt Ihres Kindes muss beim Standesamt des Geburtsortes gemeldet werden.
- Wie funktioniert’s? In den meisten Fällen übernimmt das Krankenhaus oder das Geburtshaus die “Geburtsanzeige” direkt beim Standesamt. Sie müssen die Urkunde(n) dann oft nur noch abholen oder bekommen sie zugeschickt. Erkundigen Sie sich am besten direkt in der Klinik nach dem genauen Ablauf.
- Benötigte Unterlagen (zur Abholung/Beantragung):
- Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile.
- Geburtsurkunden beider Elternteile.
- Wenn Sie verheiratet sind: Ihre Eheurkunde oder ein beglaubigter Auszug aus dem Eheregister (Stammbuch).
- Wenn Sie nicht verheiratet sind: Die Geburtsurkunde der Mutter sowie (falls bereits vorhanden) die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgeerklärung.
Tipp: Lassen Sie sich direkt mehrere Ausfertigungen der Geburtsurkunde ausstellen. Sie benötigen Originale für Elterngeld (“zur Beantragung von Elterngeld”) und Kindergeld (“zur Beantragung von Kindergeld”) sowie ggf. für die Anmeldung bei der Krankenkasse.
2. Vaterschaftsanerkennung (Nur für unverheiratete Paare)
Damit der Vater auch rechtlich als Vater gilt, ist bei unverheirateten Paaren eine Vaterschaftsanerkennung notwendig.
- Wann? Dies kann bereits vor der Geburt oder jederzeit nach der Geburt erledigt werden. Die Erledigung vor der Geburt beschleunigt die Ausstellung der Geburtsurkunde mit beiden Elterneinträgen erheblich.
- Wo? Beim zuständigen Jugendamt (kostenlos) oder beim Standesamt (ggf. kostenpflichtig).
- Was ist zu tun? Der Vater muss die Vaterschaft persönlich anerkennen. Die Mutter muss dieser Anerkennung persönlich zustimmen (“Zustimmungserklärung”). Beide Elternteile müssen in der Regel anwesend sein.
Wichtig: Sorgerechtserklärung: Die Vaterschaftsanerkennung regelt nicht das Sorgerecht. Wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht wünschen (Standard bei Verheirateten), müssen Sie zusätzlich eine “Sorgeerklärung” beim Jugendamt abgeben.
3. Das Kindergeld beantragen
Jede Familie in Deutschland hat Anspruch auf Kindergeld.
- Was ist das? Eine monatliche finanzielle Unterstützung vom Staat.
- Wo? Bei der zuständigen Familienkasse (Agentur für Arbeit).
- Wie? Sie müssen einen schriftlichen “Antrag auf Kindergeld” stellen. Die Formulare finden Sie online.
- Benötigte Unterlagen: Das Antragsformular, die Original-Geburtsurkunde “zur Beantragung von Kindergeld” und die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) des Kindes.
- Frist: Kindergeld kann bis zu sechs Monate rückwirkend ausgezahlt werden. Trotzdem sollten Sie es bald nach Erhalt der Geburtsurkunde beantragen.
Hinweis: Die Steuer-ID Ihres Kindes erhalten Sie automatisch per Post vom Bundeszentralamt für Steuern, wenige Wochen nach der Geburt (sobald das Kind beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist).
4. Das Elterngeld beantragen (Achtung: Wichtige Frist!)
Elterngeld ist eine Einkommensersatzleistung für Eltern, die ihr Kind nach der Geburt betreuen und deshalb nicht oder weniger arbeiten.
- Was ist das? Es ersetzt einen Teil des wegfallenden Nettoeinkommens (Basiselterngeld, ElterngeldPlus).
- Wo? Bei der zuständigen Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes oder Kreises.
- Wie? Der Antrag ist umfangreich. Planen Sie Zeit dafür ein. Viele Bundesländer bieten inzwischen Online-Portale an, die das Ausfüllen erleichtern.
- Benötigte Unterlagen (Auswahl):
- Antragsformular (von beiden Elternteilen unterschrieben).
- Original-Geburtsurkunde “zur Beantragung von Elterngeld”.
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt (bzw. vor dem Mutterschutz).
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld (nach der Geburt).
- Bescheinigung des Arbeitgebers über die Elternzeit.
!!! WICHTIGE FRIST !!! Elterngeld wird nur für maximal drei Monate rückwirkend gezahlt! Wenn Ihr Antrag z.B. erst im vierten Lebensmonat des Kindes bei der Behörde eingeht, verlieren Sie den Anspruch für den ersten Lebensmonat. Reichen Sie den Antrag daher unbedingt innerhalb der ersten drei Lebensmonate Ihres Babys ein.
5. Weitere wichtige Erledigungen
Kind bei der Krankenkasse anmelden: Informieren Sie Ihre Krankenkasse (falls Sie gesetzlich versichert sind) über die Geburt. Ihr Kind wird dann in der Regel kostenlos in der Familienversicherung mitversichert. Sie erhalten eine eigene Gesundheitskarte für Ihr Baby. Privatversicherte müssen für das Kind einen eigenen Vertrag abschließen.
- Kind beim Einwohnermeldeamt anmelden: Dies geschieht in vielen Städten automatisch, wenn das Standesamt die Daten nach der Geburtsbeurkundung übermittelt. Prüfen Sie, ob dies in Ihrer Gemeinde der Fall ist oder ob Sie Ihr Kind separat anmelden müssen.
Lohnsteuerklasse prüfen/ändern: Mit einem Kind ändern sich ggf. Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale (Kinderfreibeträge). Alleinerziehende können die Lohnsteuerklasse II beantragen.
